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Rückgabebelehrung

Rückgabebelehrung:

Sofern der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann er die Ware innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens ab dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware und diese Belehrung über das Rückgaberecht in Textform erhalten hat.

Das Rückgaberecht kann durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Kann die Ware nicht als Paket versandt werden, kann das Rückgaberecht durch ein Rücknahmeverlangen ausgeübt werden.

Die Rücksendung, bzw. das Rücknahmeverlangen ist zu richten an:

Bauzentrum Joachimmeyer GmbH & Co KG
vertreten durch die Joachimmeyer Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Hermann, Helga und Brunhilde Joachimmeyer

Streithorstweg 1
49163 Bohmte (Hunteburg)

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware, bzw. bei einem Rücknahmeverlangen dessen rechtzeitige Versendung.

Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen, wenn die Ware nach den Anforderungen des Kunden zugeschnitten oder anderweitig den persönlichen Bedürfnissen des Kunden angepasst wurde (z. B. Kantungen, Bohrungen). ( §312 d Abs. 4 Nr.1 BGB)

Wenn der Kunde sein Rückgaberecht ausübt, richten sich, soweit vorstehend nichts anderes bestimmt, die Rechte der Vertragsparteien nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt gemäß §§ 346 ff BGB. Danach sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Statt der Rückgewähr

oder der Herausgabe muss der Kunde Wertersatz leisten, soweit

a. er die Ware verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat.

b. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist, jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.

Bauzentrum Joachimmeyer ist im Falle der Ausübung des Rückgaberechtes verpflichtet, den empfangenen Kaufpreis abzüglich eines eventuell bestehenden Wertersatzanspruches zurück zu erstatten und gerät mit dieser Verpflichtung in Verzug, wenn die Rückzahlung nicht innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Datum der Rückgabeerklärung des Verbrauchers erfolgt.

Die Rechte des Verbrauchers wegen eines Rücktrittes aus einem anderen Grund bleiben durch diese Regelung unberührt.

Der Rücktransport der Ware erfolgt sowohl bei der Rücksendung wie auch bei einer Rückholung aufgrund eines Rücknahmeverlangens auf Kosten und Gefahr von Bauzentrum Joachimmeyer GmbH & Co. KG.

Ende der Rückgabebelehrung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Joachimmeyer Bauzentrum GmbH & Co KG
für den Verkauf über ebay

1. Anwendungsbereich
Die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Kaufverträge der Bauzentrum Joachim-meyer GmbH & Co KG (Verkäufer) mit ihren Kunden (Käufer). Es gelten die Definitionen von Unternehmern und Verbrauchern des § 14 BGB.

2. Ausschließlichkeit
Etwaige von diesen AVLB abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht bevollmächtigt, mündliche Absprachen zu treffen, die den vorliegenden AVLB widersprechen.

3. Selbstbelieferungsvorbehalt
Wenn der Verkäufer die bestellte Ware von seinem Vorlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vertragsgemäßen Form erhält, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er ist verpflichtet, dem Käufer unverzüglich über die Leistungsstörung zu informieren und ihm die Gegenleistung zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

4. Lieferung, Gefahrtragung
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgen Lieferungen des Verkäu-fers ab dem Lager des Verkäufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Käufer oder an den Transporteur auf den Käufer über. Sofern der Verkäufer den Transport übernommen hat, geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.2 Bei Lieferungen frei Baustelle ist das Abladen die Aufgabe des Käufers. Dieser hat für die Befahrbarkeit der Anlieferstelle mit einem schweren LKW Sorge zu tragen und die Abladung unverzüglich vorzu-nehmen.

5. Lieferzeit, Verzugsschaden des Käufers
5.1 Angegebene Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies explizit schriftlich im Vertrag festgelegt wurde. Ansonsten sind sie als ungefähre Zeitangaben zu betrachten, deren Nichteinhaltung allein den Verkäufer noch nicht in Verzug bringt.
5.2 Wird die Anlieferung von Ware aufgrund von Umständen verzögert, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist bis zur Beseitigung des Umstandes.

6. Nichterfüllung von Abnahmepflichten des Käufers
Nimmt der Käufer die vertragsgemäß angebotene Ware nicht oder nicht rechtzeitig an, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer für die Zeit des Annahmeverzuges eine Kostenpauschale von bis zu 8 % des Nettover-kaufspreises in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht
7.1 Ist der Käufer Unternehmer ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung auf vertragsgemäße Beschaffenheit und Menge zu untersuchen und dem Verkäufer, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüg-lich schriftlich Anzeige zu machen. War der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar, muss der Käufer unverzüglich nach Entdeckung eine entsprechende Anzeige machen.
7.2 Kommt der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadenser-satzansprüche wegen des zu rügenden Mangels ausgeschlossen.

8. Gewährleistung und Schadensersatz
8.1 Der Verkäufer erfüllt die berechtigten Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Nacherfüllung nach seiner Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware (Nachlieferung) oder durch Reparatur der gelieferten Ware (Nachbesserung).
8.2 Der Käufer kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und Schadensersatz geltend machen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung zweimal fehlgeschlagen sind, es sei denn, der Mangel ist nicht oder nur unter unvertretbarem Aufwand zu beseitigen.
8.3 Der Verkäufer haftet auf Zahlung von Schadensersatz nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist, es sei denn, der Schadensersatzanspruch beruht auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Verkäufers. Für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

9. Preise
Genannte Preise sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich Kosten von Verladung und Verpackung sowie Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Skonti müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

10. Zahlungen
10.1 Zahlungsansprüche des Verkäufers sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort fällig.
10.2 Wurde Vorkasse vereinbart, so hat der Käufer die Zahlung innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss auf das Konto des Verkäufers einzuzahlen. Wenn die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist beim Verkäu-fer eingeht, kann der Verkäufer den Käufer verzugsbegründend zur Zahlung innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen mahnen. Bei erneutem fruchtlosem Fristablauf ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
10.3 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur bei unbestrittenen, bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.
10.4 Befindet sich der Käufer mit der Bezahlung von Rechnungsforderun-gen in Verzug, kann der Verkäufer eingehende Zahlungen unabhängig von einer anderslautenden Tilgungsbestimmung des Käufers zunächst auf die älteren Forderungen und auf eventuell bereits entstandene Kosten und Zinsen anrechnen.

11. Verzug
11.1 Ist der Käufer Unternehmer kommt er bei Nichtzahlungen grundsätz-lich spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
11.2 Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers dessen weitere Belieferung von der Zahlung einer Vorauskasse oder einer dem Warenwert der auszuliefernden Ware entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
11.3 Gleiches gilt, wenn dem Verkäufer nach Vertragsschluss Hinweise über Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit begründen. Solche Umstände sind insbesondere
- die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- die Beantragung eines Insolvenzverfahrens
- negative Hinweise eines Wirtschaftsinformationsdienstes

12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer Unternehmer behält sich der Verkäufer das Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsab-schlusses aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen Forderungen vor. (erweiterter Eigentumsvorbehalt)
12.2 Dem Käufer ist widerruflich gestattet, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten oder weiterzuveräußern.
12.2 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren wird der Verkäufer Miteigentümer der verbundenen Sache.
12.4 Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab. (verlängerter Eigentumsvorbehalt)
12.5 Geht das Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung mit einem Grundstück an einen Dritten über (§ 946 BGB), tritt der Käufer seine Werklohnsprüche einschließlich eines etwaigen Anspruches auf Einräumung einer Sicherungshypothek gegenüber seinem Vertragpartner bis zur Höhe des Bruttorechnungswertes aus der Warenlieferung an den Verkäufer ab.
12.6 Der Verkäufer ist berechtigt, die Gestattung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verbindung mit einem Grundstück zu widerrufen, wenn ein Fall gemäß Ziffer 11.2 bzw. 11.3 vorliegt. Der Käufer ist im Falle des Widerrufs verpflichtet, dem Verkäufer umfassend Auskunft über die Verwendung und der Ware zu geben, ihm auf Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Durchsetzung der abgetretenen Forderungen zu überlas-sen und auf Verlangen die sich noch in seinem Besitz befindliche Ware herauszugeben. Die Inbesitznahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
12.7 Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Abtretung der Werklohnan-sprüche aus rechtlichen oder sachlichen Gründen nicht möglich ist und der Käufer darauf bei Vertragsschluss nicht hingewiesen hat.
12.8 Der Verkäufer ist verpflichtet, die ihm eingeräumten Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben, soweit deren Wert 130 Prozent der Summe der offenen Forderungen übersteigt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ist Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen der Geschäftssitz des Verkäu-fers.
13.2 Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer aus den Lieferverträgen sowie für Wechsel oder Scheckprozesse der Geschäftssitz des Verkäufers.

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Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
Sicherheitshinweis:

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