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Anschrauben und losfahren!
Keine TÜV-Abnahme notwendig!
TÜV-Teilegutachten:
Die Anbauteile selbst wurden bereits vor Auslieferung durch den TÜV geprüft. Somit entfallen kostenintensive Besuche und Eintragungen in die Fahrzeugpapiere bei der Prüfstelle. Nur der sachgemäße Einbau der Frontstoßstangen und -lippen muss bestätigt werden. Prüfstellen sind u.a. TÜV-Stationen, aber auch Dekra, KÜS, GDÜ, etc.
Unsere Artikel werden im Sinne der deutschen StVZO geprüft. Da diese Straßenverkehrsordnung weltweit anerkannt ist, besitzen unsere Gutachten eine dementsprechende weltweite Gültigkeit.
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TÜV-Freigabe / ABE:
Seitenschweller, Heckstoßstangen und -ansätze sind eintragungsfrei. Es muss lediglich das mitgelieferte TÜV-Gutachten im Fahrzeug mitgeführt werden.
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