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K + M Verpackungen GmbH
Heinrich Kieser
Hillaustrasse 6
DE-76593 Gernsbach

Tel: +49(0)7224/9164-13
Fax: +49(0)7224/9164-25
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UST-IdNr. DE143463080
HRB 530224
Amtsgericht Mannheim
GF:Heinrich Kieser

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Copyright 2010 K + M Verpackungen GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§1 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. In der Vertragsbeziehung zwischen der K + M GmbH und dem Käufer gelten ausschließlich die hier verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Fassung.
  2. Im Einzelfall gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besondere Bedingungen der K + M GmbH bzw. dem jeweiligen kooperierenden Partnerunternehmen. Auf diese besonderen Bedingungen wird jeweils gesondert hingewiesen.
  3. Außerhalb dieser Geschäftsbedingungen bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Einbeziehung erfolgt auch dann nicht, wenn auf eine erklärte Einbeziehung, etwa durch Hinweise auf dem Geschäftspapier, den Lieferscheinen oder Ähnliches, durch die K + M GmbH geschwiegen oder nicht ausdrücklich widersprochen wird. Auch in der Erbringung der vereinbarten Leistung oder etwa der Entgegennahme des vereinbarten Entgelts liegt keine Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Küufer.
  4. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Dies gilt insbesondere für den Fall der Vereinbarung eines Ratenlieferungsvertrages zwischen der K+M GmbH und einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB im Hinblick auf die jeweiligen Abrufungen.
§2 Vertragsschluss
  1. Der Vertrag zwischen der K + M GmbH und dem Käufer kommt durch die mit dem Angebot Übereinstimmende Annahme nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
  2. Die durch die K + M GmbH im Rahmen des Internet-Kataloges dargebotenen Leistungen stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Bestellung des Käufer ist das Angebot an die K + M GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung durch die K + M GmbH, insbesondere durch die an den Käufer gerichtete Bestätigung des Bestelleingangs, oder in Ermangelung einer solchen Annahmeerklärung durch die Lieferung der Sache an die vom Käufer in der Bestellung genannte Lieferanschrift zustande.
  3. Bei einer Bestellung im Rahmen einer Online-Auktion, insbesondere bei eBay, erfolgt der Vertragsschluss gemäß den rechtlichen Bestimmungen und den AGB des jeweiligen Auktionshauses.
  4. Es gilt das im Folgenden erläuterte Widerrufsrecht, es sei denn, der Kunde ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-Info sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

K + M GmbH
Geschäftsführer: Heinrich Kieser
Hillaustrasse 6
DE-76593 Gernsbach

Fax: +49 (0) 7224 / 91 64-25
E-Mail: sales@KundM.com



Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns s insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andrenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zu Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung
§3 Katalogangaben

1. Die im Internet-Katalog festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten Öffentliche Äußerungen der K + M GmbH, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritten (z. B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine die im Internet-Katalog festgelegten Beschaffenheiten ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.

§4 Liefer-und Zahlungsbedingungen
  1. Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen der K + M GmbH 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
  3. Ist der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB, so gilt darüber hinaus Folgendes:

a) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

b) Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Käufer füllige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferung steht.

§5 Selbstbelieferungsvorbehalt

Die K + M GmbH übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotzt des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der K + M GmbH für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die K + M GmbH wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Räcktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die K + M GmbH wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§6 Haftung
  1. Die K + M GmbH hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
  2. Die K + M GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der K + M GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die K + M GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die K + M GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Liefergegenstandes Übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
  3. Ist ein Unternehmer nach § 14 BGB Käufer, so ist die Haftung auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer Fall zwingender Haftung nach Nr.2 Satz 1 oder 2 gegeben ist.
  4. Die Regelungen der vorstehenden Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 7 und § 8 , die Haftung für Unmöglichkeit nach § 9.

      5.    Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§7 Lieferungsverzug
  1. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt (z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr) oder auf Ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
  2. Die K + M GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Föllen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der K + M GmbH oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist die Haftung der K + M GmbH in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fäle des Satzes 1 wird die Haftung der K + M GmbH wegen Verzögerung der Leistung hinsichtlich des Schadensersatzes neben der Leistung und hinsichtlich des Schadensersatzes statt der Leistung auf insgesamt 20 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer der K + M GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§8 Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges ist die K + M GmbH berechtigt, von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB Verzugszinsen in Höhe von 7% Über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) und von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 % über dem Basiszinssatz oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der K + M GmbH ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden, als in Satz 1 bezeichnet, entstanden ist.

§9 Unmöglichkeit
  1. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und ist die Lieferung unmöglich, so ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufer auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen auf 20% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Anspräche des Küufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufer zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  2. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und ist die Lieferung unmöglich, so haftet die K + M GmbH in Füllen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der K + M GmbH oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der K + M GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung der K + M GmbH wegen Unmölichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 20% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind auch nach Ablauf einer der K + M GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Käuufer zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Rücktrittsrecht des Käufers

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, wenn die K + M GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käuufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der K + M GmbH zu erkläuren, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht. Im Falle von Mäungeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen. Das unter § 2 Nr. 4 erläuuterte Widerrufsrecht bleibt unberührt.

§ 11 Leistungsort und Gefahrübergang

Ist der Käuufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten folgende Regelungen:

a) Der Leistungsort ist der Ort des Versandlagers der entsprechenden Waren,

b) Mit der Übergabe der verkauften Ware an die Transportperson am Leistungsort geht die Gefahr auf den Käufer Über. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn es sich um eine Sammelbestellung handelt, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder wenn die K + M GmbH die Beförderung Übernimmt.

c) Die Übergabe steht dem Annahmeverzug des Käuufers gleich. d) Der Käuufer träugt die Kosten der Versendung, soweit nicht ausdrÜcklich etwas anderes bestimmt wurde.

§ 12 Lagergeld

Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Käuufers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Termin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft der K + M GmbH verzögert, kann pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 1,5% des Preises des Liefergegenstandes berechnet werden. Dem Käuufer ist der Nachweis gestattet, dass der K + M GmbH kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der K + M GmbH ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 13 Gewährleistung
  1. Will der Käuufer Schadensersatz statt Leistung verlangen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fäulle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.
  2. Ist der Käuufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gelten darüber hinaus folgende Regelungen:

a) Mäungelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträuchtigung der Brauchbarkeit.

b) Die K + M GmbH ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung verpflichtet. Schläugt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käuufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Anwendung des § 478 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) sowie das Recht des Käuufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB Schadensersatz statt Leistung zu verlangen, bleiben unberührt.

c) Das Wahlrecht zwischen Mäungelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der K + M GmbH zu. Schläugt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käuufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt Leistung zu verlangen bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Anwendung des § 478 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers), allerdings nur insoweit, als der Käuufer mit seinem Abnehmer keine Über die gesetzlichen Mäungelanspräche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

d) Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen träugt der Käuufer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Nacherfüllung an einem anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

§ 14 Rüge-und Untersuchungspflicht
  1. Der Käuufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware der der K + M GmbH schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mäungel sind dabei so detailliert wie dem Käuufer möglich zu beschreiben.
  2. Handelt es sich um ein Handelsgeschäuft im Sinne der § 343, 344 HGB, so setzt die Geltendmachung der Mängelrechte durch den Käuufer voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass andere als die bestellte Ware geliefert wurde oder dass fehlerhafte Mengen geliefert wurden.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
  1. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behäult sich die K + M GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung oder der im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand entstehenden Forderung vor.
  2. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten folgende Regelungen:

a) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der K + M GmbH bis zur Erfüllung säumtlicher ihr gegen dem Käufer aus der Geschäuftsverbindung zustehenden Ansprüche.

b) Dem Käuufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenstäunden zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen: "Verarbeitung" bzw.

"verarbeitet") erfolgt für die K + M GmbH. Der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als "Neuware" bezeichnet. Der Käuufer verwahrt Neuware für die K + M GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

c) Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der K + M GmbH gehörenden Gegenständen steht der K + M GmbH Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhäultnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der Übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich die K + M GmbH und der Käufer einig, dass der Käuufer der K + M GmbH Miteigentum an der Neuware im Verhäultnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der Übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräuumt.

d) Fürr den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die K + M GmbH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erkläurungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der K + M GmbH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der K + M GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

e) Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erkläurungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den Übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an die K + M GmbH ab.

f) Bis auf Widerruf ist der Käuufer zur Einziehung der unter d und e abgetretenen Forderungen befugt. Der Käuufer wird die auf die abgetretenen Forderungen geleisteten Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die K + M GmbH weiter leiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käuufers, ist die K + M GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann die K + M GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käuufer gegenüber dem Abnehmer verlangen.

g) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer der K + M GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

h) Wäuhrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käuufer eine Verpfäundung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäuufern im ordentlichen Geschäuftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer die K + M GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

i) Soweit der realisierbare Wert der Sicherungsrechte, die der K + M GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% Übersteigt, wird die K + M GmbH auf Wunsch des Käuufer einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Der K + M GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

§ 16 Aufrechnung

Der Käufer kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräuftig festgestellt sind.

§ 17 Verjährung

1.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte, die mit einem Mangel in Zusammenhang stehen, beträugt gleich, aus welchem Rechtsgrund ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht für den Fall des Rückgriffsanspruchs eines Unternehmers nach § 479 Abs. 1 BGB; hier gilt eine Verjäuhrungsfrist von zwei Jahren.

  1. Die Verjährungsfrist nach Nr. 1 gilt auch für säumtliche Schadensersatzansprüche gegen die K + M GmbH, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen unabhäungig von der Rechtsgrundlage.
  2. Die unter Nr. 1 Satz 1 genannte Frist gilt auch, soweit Ansprüche und Rechte mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen.
  3. Die unter Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 genannte Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe:

a) Sie gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die K + M GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes Übernommen hat.

b) Sie gilt nicht für Schadensersatzansprüche in den Fäullen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrläussigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  1. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.
  2. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
  3. Soweit nicht ausdrÜcklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen Über den Verjäuhrungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 18 Rechtswahl

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

§ 19 Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhäultnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der K + M GmbH.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen hiervon unberÜhrt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise etwas anderes. Entsprechendes gilt fÜr eine RegelungslÜcke.



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