Allgemeine Geschäftsbedingungen des Netzwerkladen ASLAN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Verkäufe, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Netzwerkladen ASLAN erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern es nicht anders angezeigt ist, gelten die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
(2) Verbraucher in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(4) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie vertraglich vereinbart und von dem Netzwerkladen ASLAN schriftlich bestätigt werden.
(5) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen gelten diese Geschäftsbedingungen gleichlautend für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Geschäftsbedingungen des Netzwerkladen ASLAN haben auch dann Gültigkeit, wenn anders lautende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Präsentation der Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Abgabe eines Gebotes bzw. einer Bestellung über die „Sofort-kaufen“-Option stellt ein verbindliches Angebot des Netzwerkladen ASLAN zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
(2) Der Kaufvertrag kommt durch den Zuschlag im Rahmen einer Online-Auktion bzw. die verbindliche Bestellung der Ware über „Sofort-Kaufen“-Option zustande.
(3) Nach Abschluss des Kaufvertrags übersendet der Netzwerkladen ASLAN eine Bestätigungsmail an den Kunden, in der er unter anderem über die Zahlungs- und Liefermodalitäten unterrichtet wird.
(4) Mündliche Nebenabreden und/oder Zusagen, die über den Inhalt schriftlich vorliegender Vertragsleistungen hinausgehen, sind unwirksam.
(5) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen gilt die folgende zusätzliche Regelung: Sofern unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt, Streik, Aufruhr etc.) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt unserer Lieferung erheblich verändern oder auf unser Unternehmen erheblich einwirken, wird der vorliegende Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben mit den Verhandlungspartnern angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag (Teilvertrag) zurückzutreten. Bei Gebrauch unseres Rücktrittsrechtes werden wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Auftraggeber eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
§ 3 Preise und Versandkosten
(1) Bei den ausgezeichneten Preisen handelt es sich um Endpreise inkl. Umsatzsteuer.
(2) Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen erhalten am Tag der Rechnungsstellung eine Rechnung, die eine Angabe der Netto-Preise sowie eine gesonderte Ausweisung der gesetzlichen Umsatzsteuer enthält.
(3)Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich unter Versand/Zahlung informieren.
(4) Der Kaufpreis ist fällig mit Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Netzwerkladen ASLAN. Bei Zahlung per Nachnahme ist der Kaufpreis fällig mit Erhalt des Artikels durch den Kunden.
(5) Macht ein Verbraucher von einem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch, so trägt der Netzwerkladen ASLAN die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware nach der Ausübung dieses Widerrufsrechts entstehen. Außerdem erstattet der Netzwerkladen ASLAN im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts dem Verbraucher die Versandkosten.
(6) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen gilt die folgende zusätzliche Regelung: Bei Ein Skontoabzug ist nur bei Zahlung per Lastschrifteinzug zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
§ 4 Zahlung
- PayPal
- Vorkasse per Überweisung
- Nachnahme (nur Bargeld)
- Barzahlung bei Abholung
§ 5 Zahlungsverzug
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen
§ 6 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Netzwerkladen ASLAN anerkannt oder unbestritten sind.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, jedoch grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Lieferung der Waren erfolgt ohne Software (Betriebssystem bzw. Anwendersoftware), gesondertes Zubehör (Strom- und Datenkabel, Handbücher, Datenträger etc.), Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Etwas anderes gilt nur, wenn diesbezüglich eine ausdrückliche Angabe in der Warenbeschreibung oder eine entsprechende Vereinbarung in Schrift- bzw. Textform vorliegt.
(3) Angaben zu Lieferfristen und -terminen sind unverbindlich und gelten nicht als garantiert. Etwas anderes gilt nur, wenn sie vom Netzwerkladen ASLAN in Schrift- oder Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet bzw. bestätigt worden sind. In diesem Fall beginnt die vereinbarte Lieferfrist mit der Vertragsannahme, also dem Zugang der Auftragsbestätigung.
(4) Ist ein Liefertermin vom Netzwerkladen im Sinne von § 8 (3) dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden, so gelten im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist durch den Netzwerkladen ASLAN gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen gelten im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist durch den Netzwerkladen ASLAN die folgenden Regelungen:
(a) Auch bei Vereinbarung eines bestätigten Liefertermins tritt Verzug erst nach Eingang einer schriftlichen Mahnung des Bestellers ein. Kommt der Netzwerkladen ASLAN mit der Lieferung in Verzug, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Kalenderwochen betragen. Der Verzug und die Verzugsfolgen treten somit erst nach Überschreitung unseres schriftlich bestätigten Liefertermins und der schriftlichen Mahnung des Auftraggebers sowie einer vereinbarten Nachfrist von 14 Kalendertagen ein. Etwaige Verspätungen berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
(b) Sowohl Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadenersatzansprüche anstelle der Leistung sind in allen Fällen verspäteter Lieferung – auch nach Ablauf einer dem Netzwerkladen ASLAN gesetzten Frist (Nachfrist) zur Lieferung – ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann der Käufer vom Teilvertrag (Auftragsposition) nur zurücktreten, soweit der Netzwerkladen ASLAN die Verzögerung der Lieferung nach Überschreiten der vereinbarten Nachfrist zu verantworten hat.
Sondervereinbarungen zu Schadenersatzansprüchen wegen Lieferverzug bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung durch den Netzwerkladen ASLAN.
(c) Der Käufer verpflichtet sich, nach Inkrafttreten der Verzugsfolgen auf Anforderung des Netzwerkladen ASLAN hin innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen Lieferverzug vom Teilvertrag (Auftragsposition) zurücktritt oder noch auf Lieferung besteht.
(5) Der Netzwerkladen ASLAN ist zur Erbringung von Teillieferungen dann berechtigt, wenn ein Vertrag über eine Lieferung mehrerer Artikel zustande gekommen ist und es dem Kunden nach den bei Vertragsabschluss erkennbaren Umständen möglich und zumutbar ist, diese entsprechend ihrer Bestimmung auch jeweils einzeln zu gebrauchen.
(6) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht des Netzwerkladen ASLAN gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden vom Netzwerkladen ASLAN unverzüglich erstattet.
Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen gilt in diesem Fall die folgende Regelung: Bei höherer Gewalt sowie unvorhersehbaren Ereignissen im Unternehmen oder bei unseren Zulieferern durch Streiks, Aussperrungen, Aufruhr, Krieg oder sonstiger hemmender Ereignisse, welche nicht in im Machtbereich des Netzwerkladen ASLAN liegen, verlängern sich die Lieferzeiten ebenso angemessen. Derartige Ereignisse berechtigen den Netzwerkladen ASLAN zum Rücktritt vom Vertrag, soweit Teillieferungen nicht vorliegen. Eine Haftung des Netzwerkladen ASLAN wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung besteht dadurch nicht.
(7) Der Netzwerkladen ASLAN kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Netzwerkladen ASLAN unverzüglich erstattet.
(8) Sendungen ab 35 kg und Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel nicht mit der Deutschen Post, sondern per Spedition geliefert. Der Netzwerkladen ASLAN weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.
§ 9 Gefahrübergang
(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Lager auf Rechnung des Bestellers. Ohne vorliegende Vereinbarung wählt der Netzwerkladen ASLAN das Transportmittel und den Transportweg.
(2) Hinsichtlich des Übergangs der Gefahr gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Regelungen.
(3) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die folgenden Regelungen:
(a) Mit der Übergabe an den Paketdienst, den Spediteur oder an sonstige Frachtführer, dass heißt unmittelbar mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch, wenn der Netzwerkladen ASLAN die Anlieferung übernommen hat.
(b) Wird die Sendung ohne das Verschulden des Netzwerkladen ASLAN verzögert, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
(c) Bei vorliegenden Sonderwünschen zur Beförderung und Sicherung der Ware des Vertragspartners werden diese Sendungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
(d) Für Beschädigungen oder Verluste, welche die Warensendung auf dem gewählten Transportweg erleidet, kommt de Netzwerkladen ASLAN nicht auf, auch wenn Franko-Lieferung („frei Haus“) vereinbart wird. Anderslautende Sondervereinbarungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch den Netzwerkladen ASLAN.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten bezüglich eines Eigentumsvorbehalts die folgenden Regelungen:
(a) Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Netzwerkladen ASLAN.
(b) Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
(2) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen gelten bezüglich eines Eigentumsvorbehalts die folgenden Regelungen:
(a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Netzwerkladen ASLAN gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum des Netzwerkladen ASLAN.
(b) Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, hat der Netzwerkladen ASLAN nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Nimmt der Netzwerkladen ASLAN die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfändet der Netzwerkladen ASLAN die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag.
Der Netzwerkladen ASLAN ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den Beträgen zu verrechnen, die der Käufer dem Netzwerkladen ASLAN schuldet.
(c) Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(d) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
(e) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(f) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Netzwerkladen ASLAN ab; der Netzwerkladen ASLAN nimmt die Abtretung hiermit an.
Der Netzwerkladen ASLAN ermächtigt den Käufer widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an den Netzwerkladen ASLAN zu bewirken, als noch Forderungen von ihm gegen den Käufer bestehen.
(g) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Netzwerkladens ASLAN hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(h) Der Netzwerkladen ASLAN ist verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt dem Netzwerkladen ASLAN die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
§ 11 Mängelrechte
(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird der Netzwerkladen ASLAN nach Wahl des Käufers auf Kosten des Netzwerkladen ASLAN durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind.
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte.
Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
• a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
• b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
(2) Der Netzwerkladen ASLAN leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
(3) Erfordert die vom Käufer gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht des Netzwerkladen ASLAN, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, das Produkt auf Kosten des Netzwerkladen ASLAN unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Käufer von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Der Netzwerkladen ASLAN ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet der Netzwerkladen ASLAN nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für den Netzwerkladen ASLAN ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert Netzwerkladen ASLAN den Käufer und hält den Gegenstand für den Käufer zur Abholung bereit; der Käufer trägt die dabei entstehenden Kosten). Der Käufer hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Käufer nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren.
(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe:
- Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten.
- Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten.
- Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
b) wenn der Netzwerkladen ASLAN die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei dem Netzwerkladen ASLAN eingetreten wäre,
c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.
(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.
(9) Bei Neuware endet die gesetzliche Gewährleistung des Netzwerkladen ASLAN zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.
(10) Bei gebrauchter Ware endet die gesetzliche Gewährleistung des Netzwerkladen ASLAN ein Jahr ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.
(11) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen gelten darüber die folgenden zusätzliche Regelungen:
(a) Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort, schriftlich mit Angabe der Mängel zu unserer Kenntnis zu bringen. Verdeckte Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist angemeldet werden, sind nach Entdeckung unverzüglich oder spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen erlöschen sämtliche Ansprüche aus den Beanstandungsgründen.
(b) Der Netzwerkladen ASLAN ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Käufer die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Käufer ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Der Netzwerkladen ASLAN ist darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Käufers, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Käufer vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(c) Die Verpflichtung gemäß § 11 (11) (b) ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von dem Netzwerkladen ASLAN herrühren, oder wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
§ 12 Haftung
(1) der Netzwerkladen ASLAN haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist vom Netzwerkladen ASLAN, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Netzwerkladen ASLAN, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem der Netzwerkladen ASLAN bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Netzwerkladen ASLAN allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(2) Der Netzwerkladen ASLAN haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung gemäß § 8 (4) dieser Geschäftsbedingungen. Soweit die Haftung des Netzwerkladen ASLAN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Vertragsparteien ist der Sitz des Netzwerkladen ASLAN, Massener-Hellweg-21, 59427 Unna.
(2) Ist der Käufer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der alleinige Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen dem Netzwerkladen ASLAN und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen ihnen bestehenden Kaufverträgen der Firmensitz des Netzwerkladen ASLAN. Der Netzwerkladen ASLAN ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen. Ist der Käufer ein Verbraucher, so bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Regelungen.
§ 15 Salvatorische Klausel, Schriftform
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
(2) Die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.