Die Garantiefrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages. Voraussetzung für das Entstehen der Garantie ist, dass der Käufer sich online unter dem URL http://www.mobilfunk.org/garantie.htm innerhalb von einem Monat nach Zustandekommen des Kaufvertrages für das konkrete Mobilfunkgerät registriert.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers (Gewährleistungsrechte sowie Widerrufsrecht) werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Die Geltendmachung der Garantie hat der Kunde an folgende Adresse zu richten:
mobile contracts GmbH
Orchideenweg 21
94034 Passau / Deutschland,
wobei der Käufer die Kosten der Hinsendung trägt. Bei Vorliegen eines Garantiefalls übernimmt MOBILE CONTRACTS die Kosten der Rücksendung.
Der Erwerber hat zur Geltendmachung der Garantie die fehlerhafte Kaufsache samt Nachweis der genannten Registrierung an die obig genannte Adresse des Garantiegebers einzusenden; zudem hat der Kunde die entsprechende Rechnungskopie oder Artikelnummer des eBay-Angebotes beizufügen, um MOBILE CONTRACTS deren Zuordnung zu erleichtern. Der Kunde erhält im Garantiefall nach Wahl von MOBILE CONTRACTS die Kaufsache entweder durch kostenlose Reparatur oder durch kostenlose Ersatzlieferung zurück.
Sollte weder ein Gewährleistungs- noch ein Garantiefall vorliegen, behält sich MOBILE CONTRACTS vor, die im Rahmen der Garantieabwicklung entstandenen Aufwendungen vom Kunden erstattet zu verlangen.
Ende der Garantieerklärung